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Ist der Import von E-Liquid mit Nikotin in die Schweiz erlaubt?

Viele Kunden fragen uns immer wieder ob der Import von E-Liquids, besonders solche die Nikotin enthalten, in die Schweiz erlaubt ist.

Die Frage können wir relativ einfach beantworten. Ja! Der Import von E-Liquid mit Nikotin ist vollkommen legal in die Schweiz möglich. Nikotinfreies Eliquid war von jeher kein Problem.

Entstehen mir Kosten durch den Import?

Grundsätzlich ist es Möglich, dass der eidgenössische Zoll Gebühren für die Verzollung erhebt und das Importsteuern erhoben werden. Hier sollten Sie bei Ihrer Bestellung auf die Freigrenzen für die Zollfreie Einfuhr achten.

Unsere Kenntnis nach liegt diese Freigrenze aktuell bei 65,00 CHF.
Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei der Zollverwaltung nach.

Allerdings splitten wir Bestellungen mit einem Wert über 40,00 CHF automatisch in mehrere Sendungen auf, sodaß auch bei größeren Bestellungen in der Regel keine Zusatzkosten anfallen. Garantieren können wir das aber leider nicht.

Sollten Sie Fragen habe, ist unser Kundenservice jederzeit für Sie da.

Darf ich auch mehr als 150ml E-Liquid in die Schweiz importieren?

Warum erwähnen wir explizit diese 150ml? Einfach weil noch sehr oft alte Informationen im Netz herumgeistern.

Das importieren von nikotinhaltigem E-Liquid in die Schweiz war grundsätzlich schon immer erlaubt. Allerdings gab es bis 2017 die Beschränkung auf maximal 150ml pro Monat. Nikotinfreies E-Liquid durfte hingegen in unbegrenzter Menge eingeführt werden.

Seit Mitte 2017 ist diese Begrenzung aber weggefallen. Seitdem dürfen Sie soviel nikotinhaltiges E-Liquid in die Schweiz importieren, wie Sie möchten.